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Versicherung will weniger zahlen? Wir dokumentieren Ihren Schaden rechtssicher und gerichtsfest — bei unverschuldetem Unfall 100 % kostenlos für Sie.

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  • Termin in 24h vor Ort
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Unsere Leistungen

Professionelle Gutachten für jeden Bedarf

Präzise dokumentiert, rechtssicher und von Versicherungen sowie Gerichten anerkannt.

Beschädigtes Fahrzeug nach Unfall
Meistgefragt

Unfallgutachten

Vollständige Schadensdokumentation nach Verkehrsunfällen. Ermittlung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und merkantiler Minderwert.

Reparaturkostenermittlung
Wiederbeschaffungswert
Nutzungsausfall & Wertminderung
Hochwertiger Sportwagen für Wertgutachten

Wertgutachten

Präzise Ermittlung des aktuellen Marktwerts für Verkauf, Kauf oder Finanzierung. Spezialisiert auf Oldtimer und Spezialfahrzeuge.

Marktwertermittlung
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KFZ-Sachverständiger bei der Fahrzeugbegutachtung

Haftpflichtgutachten

Unabhängiges Gegengutachten bei unzureichenden Angeboten der gegnerischen Versicherung. Ihre zweite Meinung vom Experten.

Gegengutachten
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In nur 4 Schritten

So einfach geht's

Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten in unter 72 Stunden.

1

Kontaktaufnahme

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular — wir melden uns umgehend bei Ihnen.

2

Terminvereinbarung

Innerhalb von 24 Stunden vereinbaren wir einen passenden Termin vor Ort bei Ihnen.

3

Professionelle Begutachtung

Detaillierte Schadensaufnahme mit Foto- und Videodokumentation direkt bei Ihnen vor Ort.

4

Fertiges Gutachten

Sie erhalten Ihr vollständiges, rechtssicheres Gutachten innerhalb von 48 Stunden digital und per Post.

FAQ

Häufige Fragen

Alles, was Sie über unsere Gutachten wissen müssen.

Was kostet ein KFZ-Gutachten? +
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Bei Eigenaufträgen (z.B. Wertgutachten) erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Die Kosten variieren je nach Umfang und Fahrzeugtyp.
Wie schnell bekomme ich einen Termin? +
In der Regel können wir innerhalb von 24 Stunden einen Termin vor Ort vereinbaren. In dringenden Fällen ist auch eine Begutachtung am selben Tag möglich. Wir sind deutschlandweit für Sie verfügbar.
Wann brauche ich ein Gutachten nach einem Unfall? +
Ein Gutachten ist empfehlenswert bei Schäden ab ca. 1.000 Euro und besonders wichtig, wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind. Es sichert Ihre Ansprüche ab und dokumentiert alle Schäden professionell für die Versicherung.
Wie lange dauert die Gutachten-Erstellung? +
Nach der Vor-Ort-Besichtigung erhalten Sie Ihr vollständiges, rechtssicheres Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden sowohl digital als auch per Post zugesendet.
Sind Ihre Gutachten gerichtsverwertbar? +
Ja, unsere Gutachten erfüllen alle rechtlichen Anforderungen und werden von Gerichten und Versicherungen vollständig anerkannt. Unsere Gutachter verfügen über langjährige Erfahrung und entsprechende fachliche Qualifikationen.
Wo sind Sie tätig? Kommen Sie auch zu mir? +
Wir sind deutschlandweit tätig und kommen direkt zu Ihnen vor Ort – egal ob zu Hause, am Arbeitsplatz oder in einer Werkstatt. Sie müssen nirgendwo hinfahren, wir erledigen die Begutachtung dort, wo Ihr Fahrzeug steht.
Kann ich auch bei selbstverschuldetem Unfall ein Gutachten beauftragen? +
Ja, Sie können auch bei Eigenschäden ein Gutachten beauftragen. In diesem Fall tragen Sie die Kosten selbst, erhalten aber eine unabhängige Bewertung des Schadens. Dies ist besonders sinnvoll bei höherwertigen Fahrzeugen oder wenn Sie eine faire Regulierung mit Ihrer Versicherung sicherstellen möchten.
Was ist der Unterschied zwischen Reparatur und Wiederbeschaffungswert? +
Der Reparaturwert umfasst die Kosten für die vollständige Instandsetzung Ihres Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen würden, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu kaufen. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden (Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert) zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert aus.
Was ist der merkantile Minderwert? +
Der merkantile Minderwert ist die Wertminderung, die Ihr Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur erleidet. Ein Unfallfahrzeug ist beim Wiederverkauf weniger wert als ein unfallfreies Fahrzeug. Dieser Wertverlust steht Ihnen als Geschädigtem zu und wird in unserem Gutachten berechnet und berücksichtigt.
Brauche ich einen Anwalt für die Schadensregulierung? +
In vielen Fällen ist ein Anwalt nicht erforderlich. Unser Gutachten bildet die rechtssichere Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung. Bei komplexen Fällen, unklaren Haftungsfragen oder wenn die Versicherung nicht zahlen möchte, empfehlen wir jedoch die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. Die Kosten dafür trägt bei unverschuldeten Unfällen ebenfalls die gegnerische Versicherung.
Welche Unterlagen benötige ich für die Begutachtung? +
Für die Begutachtung benötigen Sie: Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (falls vorhanden), Unfallprotokoll oder Schadensanzeige, und ggf. vorhandene Reparaturbelege oder frühere Gutachten. Falls Unterlagen fehlen, ist das kein Problem – wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Versicherungen kalkulieren oft 10–30 % zu niedrig. Mit einem unabhängigen Gutachten bekommen Sie das, was Ihnen wirklich zusteht — bei unverschuldetem Unfall ohne Kosten für Sie.

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