Was ist ein Unfallgutachten?
Ein Unfallgutachten ist eine detaillierte technische Bewertung der Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall. Es dokumentiert professionell alle sichtbaren und versteckten Schäden, ermittelt die Reparaturkosten und bewertet den Wertverlust Ihres Fahrzeugs. Im Gegensatz zum Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist es wesentlich detaillierter und berücksichtigt auch versteckte Schäden, merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall. Geht es Ihnen dagegen um den Marktwert ohne Unfall — etwa für Verkauf oder Kauf — ist ein Wertgutachten die passende Leistung.
Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger erstellen wir für Sie ein rechtssicheres Gutachten, das von Versicherungen und Gerichten vollständig anerkannt wird. Das Gutachten ist Ihre Grundlage für die Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung.
Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Bei Fremdverschulden
Wenn Sie nicht der Unfallverursacher sind, haben Sie Anspruch auf ein Gutachten. Die gegnerische Versicherung muss die Kosten tragen.
Ab 1.000 Euro Schadenshöhe
Bei Schäden über ca. 1.000 Euro ist ein Gutachten empfehlenswert. Es sichert Ihre Ansprüche umfassend ab.
Bei unklarer Schadenshöhe
Wenn versteckte Schäden vermutet werden oder die Schadenshöhe schwer einzuschätzen ist.
Für merkantile Wertminderung
Um den merkantilen Minderwert (Wertverlust trotz Reparatur) geltend zu machen.
Was enthält ein Unfallgutachten?
Reparaturkosten
Detaillierte Kalkulation aller notwendigen Reparaturen nach Herstellervorgaben
Wiederbeschaffungswert
Aktueller Marktwert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall
Restwert
Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand
Merkantiler Minderwert
Wertverlust trotz fachgerechter Reparatur (Unfallfahrzeug)
Nutzungsausfall
Entschädigung für die Zeit ohne Ihr Fahrzeug
Foto-Dokumentation
Umfassende fotografische Dokumentation aller Schäden
Ablauf eines Unfallgutachtens
Kontaktaufnahme
Sie rufen uns an oder füllen unser Kontaktformular aus. Wir besprechen die Details des Unfalls.
Terminvereinbarung
Wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin innerhalb von 24 Stunden — wann und wo es Ihnen passt.
Begutachtung vor Ort
Unser Sachverständiger dokumentiert alle Schäden mit Fotos und nimmt alle relevanten Fahrzeugdaten auf. Dauer: ca. 45-60 Minuten.
Gutachten-Erstellung
Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie Ihr vollständiges Gutachten digital und per Post.
Unterstützung bei Regulierung
Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Schadensregulierung zur Seite und klären Rückfragen mit der Versicherung.
Was kostet ein Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall kostet Sie das Unfallgutachten nichts: Die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten vollständig, denn sie gehören zu den erstattungsfähigen Unfallkosten. Sie zahlen weder einen Vorschuss noch einen Eigenanteil. Sinnvoll ist ein eigenständiges Gutachten in der Regel ab etwa 1.000 Euro Schadenshöhe — und besonders wichtig, wenn Sie nicht der Verursacher sind, weil es Reparaturkosten, Wertminderung und Nutzungsausfall rechtssicher dokumentiert. Nur wenn Sie das Gutachten selbst beauftragen, etwa als Verursacher für die eigene Versicherung, erhalten Sie vorab ein individuelles Angebot mit festem Preis; die Kosten richten sich dann nach Fahrzeugtyp und Schadensumfang. Erstattungsfähig sind dabei nicht nur die Gutachterkosten selbst: Auch der im Gutachten ermittelte merkantile Minderwert und der Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur stehen Ihnen als Geschädigtem zu. Nach Einreichung des Gutachtens bei der gegnerischen Versicherung dauert die Regulierung in der Regel zwei bis vier Wochen.
Bei Fremdverschulden: 0 Euro für Sie
Sind Sie nicht der Unfallverursacher, rechnet die gegnerische Haftpflichtversicherung das Gutachten zu 100 % ab — Sie zahlen weder Vorschuss noch Eigenanteil.
Bei Eigenverschulden
Sollten Sie selbst der Unfallverursacher sein und ein Gutachten für Ihre eigene Versicherung benötigen, erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Kosten richten sich nach Fahrzeugtyp und Schadensumfang.
Häufige Fragen zum Unfallgutachten
Was kostet ein Unfallgutachten?
Wann brauche ich ein Unfallgutachten?
Muss ich das Gutachten bei der Versicherung anfertigen lassen?
Wie schnell muss ich das Gutachten erstellen lassen?
Was ist der Unterschied zu einem Kostenvoranschlag?
Kann ich mein Fahrzeug auch ohne Reparatur verkaufen?
Was ist der merkantile Minderwert?
Wie lange dauert die Schadensregulierung?
Wird das Gutachten von jeder Versicherung akzeptiert?
Zuletzt aktualisiert am 12. August 2026 · Alexander Nagel, KFZ-Sachverständiger