Was ist ein Haftpflichtgutachten?
Ein Haftpflichtgutachten ist eine unabhängige Zweitbewertung, wenn Sie mit der Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung nicht einverstanden sind. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf eine eigene, unabhängige Begutachtung — wir prüfen das Gutachten der Versicherung, ermitteln den tatsächlichen Schaden und vertreten Ihre Interessen mit einem rechtssicheren Gegengutachten.
Was prüft das Gegengutachten?
- Vollständigkeit der Schadenserfassung — wurden alle Schäden am Fahrzeug aufgenommen und bewertet, auch verdeckte Positionen?
- Höhe der angesetzten Reparaturkosten — entspricht die Kalkulation der Versicherung dem tatsächlichen Aufwand?
- Merkantile Wertminderung — der Wertverlust Ihres Fahrzeugs durch den Unfall, der in Regulierungsangeboten häufig fehlt.
- Dokumentation und Belegbarkeit — alle Befunde werden fotografisch dokumentiert, damit das Gegengutachten gegenüber Versicherung und Gericht bestand hat.
Wann benötigen Sie ein Gegengutachten?
Zu niedrige Schadensregulierung
Die Versicherung bietet deutlich weniger als der tatsächliche Schaden beträgt. Ein unabhängiges Gegengutachten dokumentiert den vollen Schadensumfang und ist die Grundlage, um die Differenz geltend zu machen.
Unvollständige Begutachtung
Nicht alle Schäden wurden erfasst oder bewertet. Gerade verdeckte Schäden bleiben bei einer oberflächlichen Prüfung oft unentdeckt und fehlen dann in der Regulierung.
Fehlende Wertminderung
Das Regulierungsangebot berücksichtigt die merkantile Wertminderung nicht — also den Wertverlust, den Ihr Fahrzeug allein durch den Unfall erleidet. Diese Position wird in Angeboten der gegnerischen Versicherung häufig weggelassen.
Ihre Rechte als Geschädigter
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Gutachterwahl: Die gegnerische Versicherung darf Ihnen nicht vorschreiben, welchen Sachverständigen Sie beauftragen. Sie müssen sich weder auf das Gutachten der Versicherung verlassen noch deren Kürzungen akzeptieren.
Ein unabhängiges Gegengutachten stellt sicher, dass alle Schäden vollständig erfasst werden — einschließlich Positionen wie merkantiler Wertminderung, die in Regulierungsangeboten häufig fehlen. Wir begleiten Sie anschließend bei der Kommunikation mit der Versicherung bis zur vollständigen Regulierung.
Wer zahlt das Haftpflichtgutachten?
Sind Sie nicht der Unfallverursacher, zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers Ihr Haftpflichtgutachten vollständig — für Sie entstehen keine Kosten, weder ein Vorschuss noch ein Eigenanteil. Das gilt auch für ein Gegengutachten, wenn die Versicherung den Schaden zu niedrig ansetzt, Positionen kürzt oder die merkantile Wertminderung weglässt. Als Geschädigter haben Sie dabei die freie Gutachterwahl: Sie entscheiden selbst, welcher unabhängige Sachverständige Ihren Schaden dokumentiert, und müssen weder den Gutachter noch das Regulierungsangebot der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Sinnvoll ist ein vollständiges Gutachten in der Regel ab etwa 1.000 Euro Schadenshöhe. Den Besichtigungstermin bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden, das fertige Gutachten liegt 48 Stunden nach der Besichtigung vor — mit allen Positionen, die für die vollständige Regulierung zählen: Reparaturkosten, merkantile Wertminderung und Nutzungsausfall.
Bei Fremdverschulden: die gegnerische Versicherung
- Gutachterkosten sind erstattungsfähige Unfallkosten — kein Vorschuss, kein Eigenanteil
- Freie Gutachterwahl: Sie müssen weder Gutachter noch Angebot der Gegenseite akzeptieren
- Sinnvoll ab etwa 1.000 Euro Schadenshöhe — inkl. Wertminderung und Nutzungsausfall
Häufige Fragen zum Haftpflichtgutachten
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Die Versicherung hat mein Gutachten gekürzt — was nun?
Ab welcher Schadenshöhe lohnt sich ein Gutachten?
Wie schnell bekomme ich Termin und Gutachten?
Zuletzt aktualisiert am 14. August 2026 · Alexander Nagel, KFZ-Sachverständiger